Auftrag und Aufgaben
Der Evangelische Kirchenvorstand ist das “Leitungsgremium” der Kirche – so steht es sinngemäß in der Kirchengemeindeordnung (§19) -. Hier wird, vom Evangelium und dem eigenen Glaubensverständnis motiviert, das Gemeindeleben geprägt und gestaltet.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes gehört die Teilnahme an den monatlichen Kirchenvorstandssitzungen. Der Kirchenvorstand beschließt nach Mehrheitsprinzip. Die Mitglieder des erweiterten Kirchenvorstandes nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Ein großer Teil der Tagesordnung beschäftigt sich mit Verwaltungsaufgaben: Anstellung von Mitarbeitenden (z. B. Kindergartenpersonal), Haushalt der Kirchengemeinde, Bauunterhalt der Immobilien oder Kollektenzweck der freien Sammlungen.
Es geht aber auch um die Gestaltung des Gottesdienstlichen Lebens in unserer Friedenskirche: der Gestaltung von Gottesdiensten, Vorbereitung von Gemeindeversammlungen und -festen.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes haben verschiedene Beauftragungen oder arbeiten in Ausschüssen mit (z.B. Kindergartenausschuss, Bauauschuss, Ökumenebauftragte, Beauftragung für die Dekanatssynode oder die Gesamtkirchenverwaltung).
Der Kirchenvorstand wird für eine Zeit von 6 Jahren gewählt und benannt (2018 – 2024). Die letzte Wahl fand am 21. Oktober 2018 statt und die nächste Wahl findet im Herbst 2024 statt.
Wenn Sie sich ein Bild von der Arbeit des Kirchenvorstands machen wollen, kommen Sie doch einfach mal bei einer Sitzung vorbei. Die aktuellen Termine der Kirchenvorstandssitzungen finden sie unter Termine und werden im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht.